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Auslese

Im Schweizer Weingesetz ist der Begriff Auslese nicht definiert. Werfen wir deshalb einen Blick über die Grenze nach Deutschland und Österreich, wo Auslese ein gesetzlich definiertes Qualitätsprädikat darstellt.

Nur von Hand ausgelesenes vollreifes Traubengut mit einem Mostgewicht von mindestens 105° Oechsle (in Österreich; in Deutschland etwas weniger) darf verwendet werden. Für Beerenauslesen werden sogar einzelne Beeren, die besonders reif und süss sind, von Hand selektioniert. Bei Trockenbeerenauslesen wird mit der Ernte so lange zugewartet, bis die Beeren durch Überreife und durch Edelfäule (Botrytis cinerea) wie Rosinen eingetrocknet sind. Solche Trauben sind besonders süss und intensiv würzig-aromatisch.